Samsung, Microsoft und Mercedes-Benz sind eins nach dem anderen ins Visier der Ermittler von den chinesischen Wettbewerbsbeh?rden geraten. Die gro?en internationalen Konzerne müssen jetzt für deren monopolistisches Verhalten auf dem chinesischen Markt einen hohen Preis bezahlen. Die Sonderbehandlung der ausl?ndischen Unternehmen ist in China nicht mehr zeitgem??.
(Illustriert von Xu Jun)
Ausl?ndischen Unternehmen genie?en Sonderstellung
W?hrend der Zeit der Reform und wirtschaftlichen ?ffnung bemühte sich China mit begünstigten Bedingungen um die Einführung von ausl?ndischen Investitionen. Das damalige Gesetz zur Aufsicht und Regulierung war jedoch nicht fehlerfrei. Deswegen genie?en ausl?ndische Unternehmen eine Sonderstellung. ?Die Ermittlung gegen Microsoft von der chinesischen Regierung scheint auf den ersten Blick ein Einzelfall zu sein. Aber wenn man den historischen Hintergrund anschaut, ist es die Folge einer langj?hrigen Bevorzugung von ausl?ndischen Unternehmen“, ?u?erte sich Bai Ming, der Vizedirektor von der Forschungsabteilung für Weltwirtschaft im Forschungsinstitut des Handelsministeriums.
Kartellrecht: die unvermeidliche Anforderung der Marktwirtschaft
?Im Westen sind die kartellrechtlichen Ermittlungen viel effektiver als in China“, sagte Bai Ming. Der Kampf gegen monopolistisches Verhalten sei die unvermeidliche Anforderung der Marktwirtschaft. China habe im Jahr 2008 sein eigenes Kartellgesetz herausgegeben, um dadurch das wirtschaftliche Verhalten zu beschr?nken. Die ausl?ndischen Unternehmen verhalten sich in ihrem Heimatland bewusst vorschriftsm??ig. In China aber brauchen sie die Aufsicht und Regulierung von der Regierung.
Kampf gegen monopolistisches Verhalten durch strenge Strafe
Auf Druck der chinesischen Wettbewerbsbeh?rde haben mehrere ausl?ndische Autobauer Preissenkungspl?ne angekündigt. Aber nur durch Preissenkungen alleine k?nnen diese Unternehmen Kartellstrafen nicht vermeiden. Wenn ein Unternehmen seine wettbewerbsbeherrschende Stellung zur Manipulation der Preise ausnutzt, soll es nach dem Kartellgesetz von den Kartellbeh?rden streng bestraft werden. Zus?tzlich zur Enteignung des totalen Einkommens, welches durch das monopolistische Verhalten erwirtschaftet wurde, muss das Unternehmen 1 bis 10 Prozent des Vorjahresumsatzes als Geldstrafe bezahlen.
?Ob die Strafe tats?chlich eine Auswirkung nach sich ziehen kann, h?ngt direkt von dem Ziel und der Summe der Strafe ab“, sagte Bai. Nur wenn sich die Kosten durch das gesetzeswidrige Verhalten massiv erh?hten, wage das Monopolunternehmen es nicht mehr, das Risiko wiederholt einzugehen.