Ein Vertreter des chinesischen Handelsministeriums hat kürzlich zum Endurteil über die Antidumping-Untersuchungen gegen Weinbrand aus der EU Journalistenfragen beantwortet.
Sollten die Ermittlungsbeh?rden die Preisverpflichtungen der betreffenden Exportunternehmen akzeptieren, wonach die künftigen Ausfuhrpreise nicht unter einem bestimmten Niveau liegen, würden für die Ausfuhren keine Antidumpingz?lle erhoben, so der Vertreter.
Er fügte hinzu, bei dem Weinbrand-Fall h?tten die betreffenden Branchenverb?nde und Unternehmen der EU rechtzeitig Preisverpflichtungsantr?ge eingereicht. Die chinesischen Ermittlungsbeh?rden stellten nach der überprüfung gem?? dem Gesetz fest, dass die Antr?ge von 34 Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und kamen zu dem Schluss, sie anzunehmen.
Produkte dieser Unternehmen, die nach China exportiert werden, unterl?gen keinen Antidumpingz?llen, falls sie die entsprechenden Verpflichtungen erfüllten, so der Vertreter des chinesischen Handelsministeriums.