Chinas "Arbeitsmigranten" sollen in Zukunft ?hnliche Rechte wie die Einheimischen haben. Am Donnerstag begann der Staatsrat, ?ffentliche Meinungen für den Entwurf der geplanten Arbeits- und Lebenserlaubnis zu sammeln.
Infolge der rasanten Urbanisierung und industriellen Entwicklung wandern in der Volksrepublik immer mehr Arbeiter aus ihren Heimatd?rfern in die gr??eren St?dte ab. In der Stadt genie?en diese "Arbeitsmigranten" wegen dem staatlichen Hukou-System – eine Art Wohnsitzkontrolle, die zwischen st?dtischen und l?ndlichen Haushalten unterscheidet – jedoch nur beschr?nkt dieselben Rechte wie die Einheimischen.
Das soll sich nun ?ndern. Nach dem Entwurf des Staatsrats k?nnen Arbeiter, die ihren registrierten Wohnsitz in einer anderen Stadt haben, an ihrem neuen Aufenthaltsort in Zukunft eine Arbeits- und Lebenserlaubnis beantragen. Voraussetzung für den Erhalt dieser Erlaubnisse ist der Nachweis eines festen Jobs, einer Wohnung, eines langfristigen Schulbesuchs oder ein Aufenthalt von über sechs Monaten.
Inhaber dieser Arbeits- und Lebenserlaubnis haben fast den gleichen Anspruch auf die ?ffentlichen Dienstleistungen und Rechte wie die Einheimischen. So k?nnen sie zum Beispiel in die Alters- und Sozialversicherung einzahlen oder ihre Kinder kostenlos in die Schule schicken.
1984 wurde in China zum ersten Mal eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Wanderarbeiter eingeführt. Im Jahr 2007 schlug die Stadt Beijing ihr Konzept von der Arbeits- und Lebenserlaubnis erstmals vor. Mit der Einführung der Arbeits- und Lebenserlaubnis auf nationaler Ebene verabschiedet sich China von der ?ra der befristeten Aufenthaltsgenehmigung.